Mai 21, 2020

Ratgeber Psychotherapie

Wer?

An wen kann ich mich wenden? Unterschiede zwischen Psychiater – Psychotherapeut – Heilpraktiker – Psychologe >>mehr

Wie?

Was erwartet mich bei einer Psychotherapie? Informationen zum Ablauf von Psychotherapie
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Was?

Bei welchen Symptomen und Erkrankungsbildern ist Psychotherapie sinnvoll? Was ist behandlungs-bedürftig?>>mehr

Wo?

Wo finde ich Psychotherapeuten oder Behandlungsmöglich-keiten?>>mehr

Wer?

Wer ist Wer? Dies ist für die meisten schwer zu unterscheiden, daher sollen hier die Berufsbezeichnungen noch einmal aufgeführt werden:

Psychiater

Ein PSYCHIATER hat ein Studium der Medizin absolviert und eine Facharztausbildung Psychiatrie abgeschlossen. Nach Diagnosestellung wird Schwerpunkt der Arbeit die medikamentöse Behandlung sein. Die Medikation wird dann regelmäßig überprüft.

Psychotherapeut

Der PSYCHOTHERAPEUT kann sowohl ein ärztliches oder auch eine psychologisches Studium absolviert haben. Im Anschluss daran erfolgt die mehrjährige Facharztausbildung Psychotherapie oder bei Psychologen die Psychotherapieausbildung mit Approbation. Unterschied bei ärztlicher und psychologischer Grundausbildung besteht darin, dass beim psychologischen Psychotherapeuten zur Antragsstellung bei der Krankenkasse ein ärztliches Konsil (z.B. vom Hausarzt) notwendig ist. Psychotherapeuten mit diesen Voraussetzungen können die Kassenzulassung – also die Krankenkassen übernehmen die Behandlungskosten – beantragen.

Psychologe

Der PSYCHOLOGE hat zum Erhalt des Titels ein Studium der Psychologie abgeschlossen, dieses Studium ist Voraussetzung für die weiterführende Psychotherapieausbildung.

Heilpraktiker für Psychotherapie

Im Unterschied zum Psychologen benötigt der HEILPRAKTIKER für Psychotherapie (HPG) kein vorausgehendes Studium, allein das Bestehen der Heilpraktikerprüfung ist Voraussetzung für diesen Titel. Die meisten Kassen übernehmen die Behandlungskosten von Heilpraktikern nicht.

Wie?

Wie läuft eine Psychotherapie ab? Was ist stationäre, teilstationäre oder ambulante Therapie?

ambulant – teilstationär – stationär

Zunächst sollen hier die Unterschiede des Behandlungssettings erklärt werden.
AMBULANT: Bei einem (niedergelassenen) Therapeuten werden Behandlungseinheiten in Anspruch genommen. Dies kann mit wöchentlichen oder längerfristigen Terminen erfolgen. Dabei wird i.d.R. die Praxis des Therapeuten aufgesucht.
TEILSTATIONÄR: Hier besucht der Patient eine Tagesklinik, erscheint morgens und nimmt am Behandlungsprogramm teil und fährt nachmittags wieder nach Hause.
STATIONÄR: Der Patient hält sich während der gesamten Behandlungszeit mit Übernachtungen in der Klinik auf, zeitweise werden Belastungserprobungen mit Besuchen zuhause je nach Therapiephase umgesetzt.

Ablauf einer ambulanten Psychotherapie

Bei einer kassenzugelassenen Psychotherapie gibt es einen nach den Psychotherapierichtlinien festgelegten Ablauf. Nicht kassenzugelassene Formen der psychotherapeutischen Behandlung können von diesem Ablauf stark abweichen und Therapeuten können dabei individuell ihr Vorgehen festlegen. Daher soll hier vor allem auf die kassenzugelassenen Therapien eingegangen werden.
Eine Sitzung dauert in der Regel 50 min. Zunächst beginnt die Therapie mit einem Sprechzeit-Termin. Dieser dient der Abklärung des Unterstützungsbedarfs, ob Psychotherapie oder andere Hilfeformen empfohlen werden können. Da die Therapeuten nach der Sprechzeit das Vorgehen unterschiedlich handhaben, d.h. eine Fortsetzung der probatorischen Sitzungen erfolgt gleich im Anschluss oder kann mit erneuten Wartezeiten und Modalitäten verbunden sein, empfiehlt sich das Vorgehen bereits bei der Erstanmeldung zu erfragen.
Im Anschluss an den Sprechzeittermin erfolgen, außer bei einer Akuttherapie, die probatorischen Sitzungen (entsprechen Probesitzungen), die für die Pat. zur Prüfung einer vertrauensvollen Behandlungsbeziehung vorgesehen sind und für die Therapeuten einer ersten diagnostischen Abklärung, Zielklärung und Behandlungsmöglichkeit dienen.
Wenn Therapeut und Patient dann übereinkommen, dass eine Psychotherapie sinnvoll ist, wird ein Antrag auf Psychotherapie bei der jeweiligen Krankenkasse gestellt. Für den Antrag ist es bei psychologischen Psychotherapeuten nötig, einen Konsiliarbericht von einem Arzt (meist Hausarzt) einzuholen, der bestätigt, dass es keine Kontraindikationen für Psychotherapie gibt. Bei der Beantragung können zunächst 12 Behandlungseinheiten für eine Kurzzeittherapie 1 und bei Bedarf in einer weiteren Beantragung weitere 12 Behandlungseinheiten für eine Kurzzeittherapie 2 von den Kassen bewilligt werden. Für weitere Behandlungseinheiten z.B. Langzeittherapie (bis zu 36 Behandlungseinheiten) oder Fortführungen (bis zu 20 Behandlungseinheiten) muss der Therapeut mit dem Antrag gegenüber einem Gutachter die weitere Therapienotwendigkeit begründen. Der Gutachter empfiehlt dann der Krankenkasse ggf. die Kostenübernahme. Eine Besonderheit ist der Beginn mit einer Akuttherapie, hier wird der Konsiliarbericht für die ersten 12 Sitzungen nicht nötig sein und es wird ohne probatorische Sitzungen gleich mit einer Akutbehandlung begonnen.
Bei Privatpatienten werden ggf. die Anzahl der Behandlungseinheiten abweichend sein (z.B. x Behandlungseinheiten pro Jahr). Manche Kasse verlangt eine gutachterliche Prüfung vor Behandlungsbeginn, andere verzichten darauf. Hier empfiehlt es sich immer, sich vorher über die Bedingungen zu erkundigen.